1. Geltung der Bedingungen
Sämtliche Angebote, Lieferungen bzw. Leistungen der Büroservice Riha GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund untenstehender Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Entgegennahme von Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Alle früheren Verkaufs- oder Lieferbedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit. Büroservice Riha GmbH ist Mitglied der österr. Wirtschaftskammer.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag erlangt erst seine Gültigkeit, wenn er durch Büroservice Riha GmbH rückbestätigt wird, bzw. durch Auslieferung der Ware zu erkennen gegeben wird, dass der Vertrag angenommen wurde.
3. Lieferung
Ab einem Nettowarenwert von 90,00 Euro erfolgt die Lieferung frei Haus. Alle gängigen Artikel werden sofort nach Auftragserteilung ausgeliefert – selten verlangte Artikel haben eine Lieferzeit von 2 Tagen bis 4 Wochen. Die Versandart wird von Büroservice Riha GmbH bestimmt. Wird vom Kunden eine andere Versandart gewünscht, sind die eventuell anfallenden Mehrkosten vom Empfänger zu tragen. Sobald die bestellte Ware unser Lager verlassen hat, geht die Gefahr des Transports, des Verlustes bzw. der Verzögerung der Lieferung an den Besteller über. Eine Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen von Schäden bzw. Lieferverzögerungen die durch Dritte verursacht wurden, wird ausgeschlossen. Lieferungen außerhalb Österreichs sind nur nach besonderer Vereinbarung möglich.
4. Rücksendungen
Rücksendungen von Waren sind nur mit Einverständnis von Büroservice Riha GmbH möglich. Die Rücknahme von Waren kann nur in Originalverpacktem Zustand erfolgen. Verbrauchsmaterial ist vom Umtausch bzw. der Rücknahme ausgeschlossen.
5. Preise
Die auf den Webseiten genannten Preise sind ausschließlich Nettopreise, hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer und der Entsorgungsbeitrag. Bei Kopiergeräten, Multifunktionsgeräten und Laserdrucker wird zusätzlich noch die gesetzlich vorgeschriebene Urheberrechtsabgabe verrechnet. Alle Preise verstehen sich vorbehaltlich zwischenzeitlicher Preisänderungen bzw. vorbehaltlich Druckfehler. Zusätzliche Leistungen und Lieferungen werden gesondert berechnet. Unsere UID Nummer lautet: ATU68149915
6. Zahlung
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der Büroservice Riha GmbH bei Rechnungserhalt prompt und ohne Abzug zahlbar. Trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden ist Büroservice Riha GmbH berechtigt, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn Büroservice Riha GmbH über diesen Betrag verfügen kann. Gerät der Kunde in Verzug, so ist Büroservice Riha GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen in der Höhe von 1,5%/Monat vom Nettowarenwert zu verrechnen. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder Büroservice Riha GmbH andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit den Kunden in Frage stellen, so ist Büroservice Riha GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, bzw. Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen der Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt werden oder unstreitig sind.
7. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt Eigentum der Büroservice Riha GmbH bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Büroservice Riha GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch Büroservice Riha GmbH liegt kein Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet. Sollte die Ware von Maßnahmen Dritter, insbesondere von Pfändungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Büroservice Herbert Riha Seite 1/2 betroffen werden, so hat der Kunde auf die Eigentumsrechte der Büroservice Riha GmbH hinzuweisen und uns unverzüglich per eingeschriebenen Brief von derartigen Ereignissen zu unterrichten. Sollten der Büroservice Riha GmbH durch die Durchsetzung ihrer Rechte Kosten entstehen, sind diese zur Gänze vom Kunden zu ersetzen.
8. Gewährleistung und Haftung
Die Gewährleistung beträgt 24 Monate ab Lieferdatum. Davon ausgenommen ist die gewerbliche Nutzung, hier gilt eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten. Bei Gebrauchtgeräten gilt ein verkürzter Gewährleisungszeitraum, dieser wird mit dem Kunden individuell vereinbart. Von der Gewährleistung ausgenommen ist sämtliches Verbrauchsmaterial und die durch den Betrieb bedingte Abnutzung. Der Käufer ist verpflichtet, die ihm gelieferte Ware sofort zu überprüfen und Mängel unverzüglich zu rügen. Die Mängelrüge ist spätestens am achten Tag ab Übernahme der Waren zu erheben. Ist sie berechtigt, so steht es der Büroservice Riha GmbH frei, die Gewährleistungsansprüche des Käufers durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden, Preisminderung, Austausch der mangelhaften Ware oder die Ware zurückzunehmen und den Kaufpreis zu refundieren. Innerhalb eines Zeitraumes von einem halben Jahr wird die Büroservice Riha GmbH dem Käufer weder das zur Mängelbehebung erforderliche Material noch die dafür aufgewendete Arbeitszeit verrechnen. Von der Gewährleistungspflicht ausgenommen sind solche Schäden, die bei dem Käufer oder einem Dritten durch unsachgemäße Behandlung, Abnützung, ungewöhnliche Einflüsse, bei Feuchte, Wärme, Kälte oder durch die Verwendung von nicht geeignetem Verbrauchsmaterial entstanden sind. Von der Gewährleistungspflicht ist die Büroservice Riha GmbH weiters befreit, wenn an den von ihr gelieferten Waren Änderungen, Bearbeitungen oder Versuche der Mängelbehebung durch den Käufer oder Dritte vorgenommen worden sind. Die Mängelbehebung erfolgt nach Wahl der Büroservice Riha GmbH in deren Geschäftsräumen oder am Aufstellungsort der Ware. Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden an betrieblich genutzten Gegenständen und Geräten von Unternehmen ist ausdrücklich ausgeschlossen. Für Mängelfolgeschäden, für die Verletzung von Schutz- und Sorgfaltspflichten haftet die Büroservice Riha GmbH nur bei Vorsatz und auffallender Sorglosigkeit.
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle sich aus dem zugrunde liegendem Rechtgeschäft ergebenden Streitigkeiten sowie Erfüllungsort ist das Landesgericht Innsbruck. Bei Auslandsgeschäften unterliegt das gesamte Vertragverhältnis österreichischem Recht.
10. Datenschutz
Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine für das Rechtsgeschäft notwendigen Firmendaten EDV-mäßig erfasst und verarbeitet werden. Eine Weitergabe von Kundendaten an Dritte wird ausgeschlossen. Büroservice Riha GmbH haftet nicht für die Inhalte der angegebenen Links, bzw. für Nachteile die dem Benutzer durch den Besuch dieser Seiten entstehen.